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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Funkysoft Internet Services, Anna Elisabeth Blank
Beratungs- und Erstellungsvertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen sowie der Erstellung von Software-Erzeugnissen und/oder Teile davon (z.B. einzelne Module) sowie Internet-Präsentationen der Funkysoft Internet Services , Anna Elisabeth Blank, nachstehend "FunkySoft" genannt -, 34587 Felsberg, An der Sommerseite 4.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie als "Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FunkySoft von FunkySoft schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Soweit sich FunkySoft in Teilen der Dienste Dritter für die Erbringung der Leistung (z. B. web hosting) bedient, gelten für diesen Teilbereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.

2. Vertragsabschluß

2.1 Schriftliche Angebote von FunkySoft sind 14 Tage verbindlich, soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.2 Im übrigen sind Preislisten und andere Werbeunterlagen von FunkySoft freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kann entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots oder sonst mit Auftragsbestätigung durch FunkySoft zustandekommen. Diese Auftragsbestätigung bestimmt dann den Umfang der von FunkySoft übernommenen Pflichten.

3. Preise

3.1 Der jeweilige Preis wird nach Arbeitszeitaufwand, Reise- und Wartezeit berechnet und ergibt sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen FunkySoft- Angebots aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch FunkySoft gültigen Tagessätzen.

Der derzeit gültige Tagessatz beträgt 700,- EUR.

Die Höhe des Tagessatzes ist in Abhängigkeit des Auftragvolumens verhandelbar.

Wird die Beratungs-/Erstellungsleistung nach Stundensätzen verrechnet, zählen angefangene Stunden als volle Einsatzstunden.

Der derzeitige Stundensatz beträgt EUR 90,- .

Im Bereich Web-Design werden (sofern vom Kunden gewünscht) in der Regel Festpreise je Web-Seite, Formular, Shop-Site , Script etc. vereinbart.

Überstunden, d.h. Stunden, die außerhalb der bei der FunkySoft üblichen Arbeitszeit (8-17 Uhr) zu leisten sind, werden gesondert nach den jeweils gültigen Tagessätzen mit einem Aufschlag von 25% berechnet.

Nebenkosten (z.B. Reisekosten und Übernachtungskosten) werden gesondert vergütet.

3.2 Preiserhöhungen werden dem Kunden jeweils mindestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

3.3 Die Preise gelten innerhalb der Gebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

3.4 Installations-, Einführungs- und Pflegekosten sind nur inbegriffen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4. Zahlung

4.1 Zahlungen sind wie folgt fällig: Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, und zwar zu je einem Drittel

  • zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch FunkySoft,
  • zum Zeitpunkt der Erklärung der Betriebsbereitschaft durch FunkySoft,
  • bei endgültiger Abnahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Freischaltung von Webseiten auf dem Server.

4.2 Ausgenommen sind aktionsgebundene Preise der FunkySoft. Die Zahlung dafür ist ungeteilt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4.3 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.4 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so zahlt er an FunkySoft bezüglich des Summenbetrages Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gegebenen Bundesbankdiskontsatz, wenn nicht der Auftraggeber in angemessener Zeit den Nachweis erbringt, daß der Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

4.4 Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt FunkySoft vorbehalten.

4.5 FunkySoft behält sich vor, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

5. Beratungs-/Erstellungsleistung

FunkySoft und Kunde vereinbaren im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung, wo welche Beratungs-/Erstellungsleistung zu erbringen ist. FunkySoft hält genug Personalkapazität vor, um die vereinbarte Beratungs-/Erstellungsleistung auch bei vom Kunden nicht verursachten Fehlzeiten der Mitarbeiter der FunkySoft (z. B. Krankheit, Urlaub) erbringen zu können. Beide Vertragspartner benennen sich wechselseitig mindestens einen Mitarbeiter, der als Ansprechpartner beim jeweiligen Vertragspartner für den Zeitraum der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt.
Durch die Erfüllung der Beratungs-/Erstellungsleistung wird kein Leiharbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und den Mitarbeitern der FunkySoft begründet. Mitarbeiter der FunkySoft sind lediglich an die Weisungen der FunkySoft gebunden.
Von Mitarbeitern der FunkySoft erbrachte Extraleistungen, die über die vereinbarte Beratungs-/Erstellungsleistung hinausgehen, sind gegenüber dem von der FunkySoft benannten Ansprechpartner zu erklären.
FunkySoft hält gemäß dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung Rechenkapazität auf EDV-Anlagen anderer (Vertragspartner von FunkySoft) in dem vertraglich notwendigen Umfang vor, wobei die EDV-Anlagen entsprechend der notwendigen Rechenkapazität ausgerüstet sind.

6. Geheimhaltung

6.1 Die Vertragspartner haben sämtliche, als geheim gekennzeichneten Informationen über die vertragliche Beratungs-/Erstellungsleistung wechselseitig geheimzuhalten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter sind, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu gehalten sind, zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet, sofern sie mit der Beratungs-/Erstellungsleistung in Berührung kommen. FunkySoft verpflichtet sich, die mitgeteilten Informationen nicht selbst zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen zur Erlangung gewerblicher Schutzrechte vorzunehmen. Alle Ergebnisse der Beratungs-/Erstellungsleistung stehen dem Kunden zu, es sei denn, sie sind nicht geschützt und offenkundig gemäß 6.2.

6.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der mitgeteilten Informationen entfällt, wenn diese vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vetragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die einem Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungsfrist gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschränkungen auch für die Zeit nach Vertragsende unbefristet.

7. Haftung

FunkySoft ist zum Ersatz von Schäden nur in dem nachfolgend aufgeführten Umfang verpflichtet:

  • dem Grunde nach bei jeder nachgewiesenen und schuldhaften, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

In keinem Falle haftet FunkySoft für Ansprüche der im Erstellungs-/Beratungsvertrag vereinbarten Summe hinaus .

8. Verschiedenes

8.1 Soweit Mitarbeiter der FunkySoft und des Kunden bei den Arbeiten am Vertragsgegenstand personenbezogene Daten zu verarbeiten haben, werden von den Mitarbeitern der Vertragsparteien die Datenschutzgesetze beachtet, Maßnahmen zur Datensicherung untereinander vereinbart und sie werden sich wechselseitig über die Einhaltung dieser Vereinbarungen informieren.

8.2 Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind als solche zu kennzeichnen, haben schriftlich zu erfolgen und sind nur dann verbindlich, wenn sie von den Vertragsparteien unterzeichnet sind. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Dieser Schriftformvorbehalt kann nur durch eine schriftlich abgefaßte, von beiden Vertragspartnern unterschriebene Vereinbarung aufgehoben werden.

8.3 Für den Fall, daß Mitarbeiter der FunkySoft das Gelände und/oder die Räume des Kunden zum Zwecke der Leistungserbringung betreten müssen, ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nach vorheriger Absprache der Parteien festzulegen, in welchem Umfang die Mitarbeiter der FunkySoft sich der Hausordnung und den Sicherheitsbestimmungen des Kunden anzupassen haben. FunkySoft veranlaßt - mangels anderer Vereinbarung - ihre Mitarbeiter, sich beim Betreten und Verlassen des Geländes des Kunden den üblichen Kontrollen zu unterwerfen. Der Kunde ist bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Sicherheitsbestimmungen berechtigt, die betreffenden Mitarbeiter der FunkySoft von seinem Gelände zu verweisen und von FunkySoft den Einsatz anderer qualifizierter Mitarbeiter zu verlangen.

8.4 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nur nach beiderseitiger vorheriger Zustimmung übertragbar.

8.5 Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

8.6 Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, werden die Parteien eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen, um den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Die Parteien gehen nach dieser Schlichtungsordnung ferner davon aus, daß die Schlichtungsordnung fair und ausgewogen ist, die Gutachter neutral sind, die Schlichtung nicht zu einer Bindung an Tatsachenfeststellungen führt und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten offen bleibt. Das Schlichtungs- verfahren hemmt die Verjährungs- und Ausschlußfristen für alle Ansprüche aus dem Streit in dem Sachverhalt mindestens für die Dauer des Schlichtungsverfahrens.

8.7 Für den Fall, daß der Vertrag eine Lücke enthält, oder eine Vertragsbestimmung ganz oder nur teilweise unwirksam ist oder wird, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit der Vertrag eine Lücke enthält oder ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß dem vorstehenden Satz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.


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Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist Anna Elisabeth Blank, An der Sommerseite 4, 34587 Felsberg, Tel. 05662-931594, Fax 05662-6417, Hotline: 0700 FUNKYSOFT bzw. 0700-3865 9763 8.(max. 0,12 Euro/min.)

Stand:
01.01.2010

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